IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Versicherungen Dingolfing GmbH
Geschäftsführer: Jürgen Mau, Martin Dost
Aitrachstraße 4
84130 Dingolfing

Festnetz: 08731 32 42 – 0
E-Mail: mail@versicherungen-dingolfing.de
Webseite: www.versicherungen-dingolfing.de

Handelsregisternummer: HRB 5761, Amtsgericht Landshut

Vermittlerregister-Nr. (www.vermittlerregister.info): D-RF1F-LU2ST-61

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.Nr. 0180-6005850

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Beratung und Vergütung:
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratung kostenfrei.

Offizielle Angaben:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind nicht gegeben.

Schlichtungsstelle für Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 080 632
D – 10006 Berlin
Telefon: 0 18 04/22 44 24 (24 Cent pro Anruf)
Telefax: 0 18 04/22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Telefon: 01802/55 04 44 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz)
Telefax: 030/20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen:
Versicherungen Dingolfing nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Versicherungen Dingolfing nicht teil.

Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen):

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank:
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901
Email: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 41080, Telefax: +49 228 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de/Schlichtungsstelle

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen ‚Indikatoren‘ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.